Photovoltaik Förderung 2024/2025 in Österreich: Alles über Nullsteuersatz, Zuschüsse & Förderbedingungen
Meta-Beschreibung: Erfahren Sie die wichtigsten Details zur Photovoltaik Förderung in Österreich: Nullsteuersatz, regionale Zuschüsse und Voraussetzungen für private und gewerbliche PV-Anlagen. Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten 2024/2025!
Die Photovoltaikanlagen-Förderung 2024 und 2025 gilt bundesweit
Seit dem 1. Januar 2024 und dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gilt ein Nullsteuersatz für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Kurzum: Die 20% Umsatzsteuer fällt bis zum 31. Dezember 2025 aus. Diese Photovoltaik Förderung gilt für Privatpersonen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen, die direkte Betreiber der Anlage sind.
Fällt meine PV-Anlage unter den Nullsteuersatz?
Die Förderung für Photovoltaikanlagen gilt für Anlagen bis zu einer Stärke von 35 kWp. Die Obergrenze ist auf den meisten Privathäusern ohnehin kaum erreichbar. Minimal förderungsberechtigte Stärken für Photovoltaikanlagen gibt es ausschließlich bei Erweiterungen einer bereits bestehenden Anlage, die zusätzlich zu einer Anlagenerweiterung auch eine Speichernachrüstung durchführen.
Welche Dienstleistungen werden von der Photovoltaik Förderung 2024/2025 genau gefördert?
Die Umsatzsteuer entfällt nicht nur auf bestellte Solarpanele und die damit einhergehende Montage. Die PV-Förderung bezieht sich auf das gesamte Projekt. Sollte Ihr Wunsch einer PV-Anlage einen Speicher enthalten, eine E-Ladestation für Pkws, eine Notstromlösung oder die Erneuerung Ihrer elektrischen Installationen (E-Verteiler, Reparatur, Blitzschutz), sind auch diese Leistungen vom Nullsteuersatz und der Photovoltaik Förderung betroffen.
Muss ich selbst die PV-Förderung anfragen?
Beim Abschluss einer Photovoltaikanlage mit strom-macher tritt der Nullsteuersatz und somit die PV-Förderung bereits bei Vertragsabschluss in Kraft. Angebote, die Sie von strom-macher erhalten, werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt und weisen so bereits bei Vertragsabschluss den korrekten Betrag auf.
Wo könnte die Photovoltaik Förderung 2024/2025 nicht greifen?
Von dieser Förderung ausgeschlossene Dienstleistungen beziehen sich eventuell auf Photovoltaik-verwandte Themen, die nicht im Zuge einer Neuerrichtung oder der Erweiterung einer älteren Anlage in Verbindung stehen:
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Wartungsverträge
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Reparaturleistungen
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Planungsarbeiten
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Nachrüstung eines Stromspeichers
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Anmietung einer PV-Anlage
Tipp: Obwohl Wartungsverträge nicht von der Förderung umfasst sind, ist die regelmäßige Reinigung und Pflege Ihrer Photovoltaikanlage wichtig, um die Leistung zu erhalten und etwaigen Reparaturmaßnahmen vorzubeugen. Weitere Informationen zur Wartung von Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem Beitrag zur Solaranlagenreinigung.
Gibt es neben dem Nullsteuersatz noch eine weitere PV-Förderung?
Gemeindeförderungen: Abgesehen von der Bundesförderung durch den Nullsteuersatz bieten ausgewählte Gemeinden in Österreich weitere Unterstützungen an. Der Stadtbezirk Mödling unterstützt neue PV-Projekte mit bis zu 200 € pro kWp (insg. maximal 1.000 €) und bis zu 100 € pro kWh installierte Batterieleistung (Speicherstärke/insg. max. 1.000 €). Die Stadt Mödling fördert auch die Installation von E-Ladestationen mit 200 € und leistungsstarke E-Ladestationen mit 500 €.
Von strom-macher installierte PV-Anlagen befinden sich im privaten Bereich zwischen 7 bis 25 kWp, mit einer installierten Batterieleistung von bis zu 22,08 kWh. Eine durchschnittliche Anlage von 13 kWp und 11,04 kWh würde von der Stadt Mödling mit 1.000 € für die Anlage selbst gefördert werden und mit weiteren 1.000 € für die installierte Batterie.
(Klima- und Energiefonds:
Der Klima- und Energiefond verfügt ebenfalls über einen Fördertopf. Diese Förderung kann zusätzlich zum Nullsteuersatz des Bundes angefragt werden. Es werden PV-Anlagen, zugehörige Speicher und E-Ladestationen gefördert. Für das Jahr 2024 ist dieser Topf bereits ausgeschöpft, wird aber mit Anfang 2025 wieder aufgefüllt)
Im Rahmen einer Wohn- und Neubauförderung können ebenfalls Punkte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gesammelt werden.
Gibt es eine PV-Förderung für gewerblich errichtete Photovoltaikanlagen?
Klima- und Energiefonds:
Der Klima- und Energiefonds fördert als einzige staatliche Stelle private sowie gewerbliche Photovoltaikanlagen.
Mustersanierung:
Bis zum 13.09.2024 konnten Muster-Sanierungsprojekte eingereicht werden. Diese beziehen sich vor allem auf sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, konfessionelle Einrichtungen und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften. Photovoltaikanlagen gelten als „Maßnahme zur Anwendung erneuerbarer Energie“ und sind somit ebenfalls förderberechtigt. Die Ausschreibung für diese spezifische Förderung hat mit dem 13.09.2024 zwar ein Ende gefunden, war allerdings die letzten Jahre ein fester Bestandteil der Förderpolitik des Bundes, um auch gewerblich genutzte Flächen zu unterstützen. Deshalb kann mit der Rückkehr dieser Maßnahme im nächsten Jahr durchaus gerechnet werden.
Falls Sie weitere Fragen zu Fördermöglichkeiten Ihrer Photovoltaikanlage haben, melden Sie sich bitte unter:
Email: pv@km-motion.com
Telefon: +43 664 - 1109721
Wir freuen uns, Sie professionell zu beraten.