PV-Förderungen 2025
Fördercalls, Bedingungen und Fristen
Der EAG-Investitionszuschuss beträgt maximal 30% der fördefrfähigen (Netto-)Kosten, mit Fördersätzen von 160€/kwp für Kategorie A(0-10kWp) bis 130€/kWp für Kategorie D(100-1000kWp).
Antragstellung:
Förderanträge müssen online über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) während festgelegter Fördercalls eingereicht werde, wobei der letzte Fördercall des Jahres vom 08.10.2025 - 22.10.2025 stattfindet.
Bedingungen für die Förderung:
Anträge können nur für PV-Anlagen und Stromspeicher gestellt werden, die noch nicht in Betrieb genommen wurden, und die Errichtung darf nicht vor dem 21. April 2022 begonnen haben.
Fristen zur Inbetriebnahme :
Die Inbetriebnahme muss innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrags erfolgen, abhängig von der Größe der PV-Anlage
Innovative Anlagen:
Innovative PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag von 30% auf den Fördersatz, während Anlagen mit europäischer Wertschöpfung einen Bonus von bis zu 20% erhalten können.
Auf der Website der PV-Austria können sie noch mehr Iüber das aktive Fördersystem erfahren.