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PV-Förderungen 2025
Fördercalls, Bedingungen und Fristen

Der EAG-Investitionszuschuss beträgt maximal 30% der fördefrfähigen (Netto-)Kosten, mit Fördersätzen von 160€/kwp für Kategorie A(0-10kWp) bis 130€/kWp für Kategorie D(100-1000kWp).

Antragstellung:

Förderanträge müssen online über die Website der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) während festgelegter Fördercalls eingereicht werde, wobei der letzte Fördercall des Jahres vom 08.10.2025 - 22.10.2025 stattfindet.

Bedingungen für die Förderung:

Anträge können nur für PV-Anlagen und Stromspeicher gestellt werden, die noch nicht in Betrieb genommen wurden, und die Errichtung darf nicht vor dem 21. April 2022 begonnen haben.

Fristen zur Inbetriebnahme :

Die Inbetriebnahme muss innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Abschluss des Fördervertrags erfolgen, abhängig von der Größe der PV-Anlage

Innovative Anlagen:

Innovative PV-Anlagen erhalten einen Zuschlag von 30% auf den Fördersatz, während Anlagen mit europäischer Wertschöpfung einen Bonus von bis zu 20% erhalten können.

Auf der Website der PV-Austria können sie noch mehr Iüber das aktive Fördersystem erfahren.

(Quelle: PV-Austria)

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