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Mehrwertsteuerbefreiung bei PV-Anlagen ab 01.01.2024 bis inkl. 2025

Vereinfachung der Förderung für Anlagen und Zubehör (Speicher, etc.) - bis 35 kWp entfällt die Umsatzsteuer

Für Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind,kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden.

(Quelle: BMF)

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